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Bild eines Megaphon

2. September 2026

Um die Sicherheit und Benutzbarkeit der Straßen zu gewährleisten, bittet die Gemeinde alle Grundstücksbesitzer bzw. Bringungsgemeinschaften Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Wegen zurückschneiden (§ 91 StVO) und das vorgeschriebene Lichtraumprofil freizuhalten. Dies bedeutet, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht in diesen Bereich der Straße hineinragen dürfen.

 

Der Lichtraum umfasst eine Höhe von 4,50 m und eine Breite von mindestens 0,5 m vom Fahrbahnrand und muss freigehalten werden um die Erreichbarkeit aller Liegenschaften, z.B.: durch Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes, sicherzustellen.